Schlussfolgerung

Ich bin zum Schluss gekommen das der Staat kein Recht hat über Leben und Tod zu entscheiden. Das erste der unveräusserlichen Menschenrechte nennt das Recht des Menschen auf sein Leben, auf seine einmalige und unvertretbare Existenz.

Die Argumente für die Todesstrafe sind seit Jahrhunderten gleich:

Als erstes wäre da das Recht auf Vergeltung. Früher bezog man sich auf das Buch Moses: "Auge um Auge, Zahn um Zahn!" Heute beruft man sich lieber auf den Spruch: Wer tötet soll selber mit dem Leben büssen!

Auf den ersten Blick entspricht diese Regel der Vergeltung von Bösem mit Bösem. Nur im Lichte zivilisierter Staaten verkommt dieser Gerechtigkeitssinn zu einem purem primitiven Rachebedüfniss. Die Befürworter fragen nicht nach den Umständen der Tat oder der Motivgeschichte des Täters. Es ist interessant das gerade unbeteiligte Menschen sich am heftigsten über Verbrechen erregen und nach der Todesstrafe verlangen.

Psychologen sehen darin die Projizierung eigener Schuldgefühle auf einen Sündenbock. Wenn sie sich also nächstes Mal bei einer Blick-Schlagzeile "Monster S. aus H. tötete im Blutrausch 5 Menschen" masslos aufregen denken sie doch einmal daran, dass auch dieses "Monster" eine Familie hat, und dass es auch einen Grund für diese Tat gegeben hat (wie das Buch von Walter Züst zeigt).

Das zweite Argument ist die abschreckende Wirkung: Täter die zu allem bereit sind kämen nur aus Angst vor der Todesstrafe zur Räson. Nur dieses Argument ist völlig verstaubt und langst wiederlegt.

Zum Beispiel weiss man schon aus früheren Zeiten, dass Taschendiebe bei öffentlichen Hinrichtungen besonders aktiv wurden- obwohl sie wussten, dass sie selber am Galgen enden, falls sie gefasst würden. Kriminelle, die kalten Blutes und berechnenden Verstandes ans Werk gehen, sind ohnehin überzeugt, sie würden nie gefasst.

Dass der Staat Fehler macht, zeigt die Geschichte der Justizirrtümer. John Lawes, Exdirektor eines amerikanischen Hochsicherheitsgefängnisses, bekam während seiner Amtszeit 415 "Todeskandidaten" eingeliefert. 261 wurden hingerichtet, bei 55 wurde das Todesurteil aufgehoben, 30 sprach man gänzlich frei, die restlichen erhielten mildere Strafen. Man sieht also, das Richter und vor allem Geschworene, immer wieder dazu neigen, Fehler beim Urteilen zu machen (was vor allem häufig bei Schwarzen Tätern geschieht). Das kein zivilisierter Staat das Recht hat, Bürgern das Leben zu rauben, erkannte schon die russische Zarin Elisabeth. Als sie 1741 den Thron bestieg verkündete sie, niemals ein Todesurteil zu erlassen. Daran hielt sie sich während ihrer zwanzigjährigen Regierungszeit. Alle Welt blickte damals ungläubig nach Russland, glaubte, die Kriminalität werde ins Unermessliche steigen. Nur das war keineswegs der Fall.

Diese weise Zarin verstand schon damals das jeder Bürger das Recht auf Leben hat.

 

250 Jahre danach haben selbst aufgeklärte Staaten dieses Menschenrecht noch nicht begriffen und durchgesetzt.

Ich bin der Meinung dass jeder Mensch, egal wie böse er auch ist, sich ändern kann. Das sah man auch an Karla Faye Tucker, eine sympathische, gläubige Frau die am 4.Februar 1998 umgebracht wurde durch die Sturheit uneinsichtiger Politiker.

 

Ich widme diese Arbeit einem Freund unserer Familie, John Poulos, Jurist und Rechtsprofessor an der Universität von Davis/Californien. Er kämpft seit 20 Jahren gegen die Todesstrafe und verteidigte auch schon "Todeskandidaten".

Quellenverzeichnis

Verwendete Literatur

Karl Bruno Leder:          Todes-Strafe

Frank Müller:                Streitfall Todesstrafe

Walter Züst:                 Der Weg zum Richtplatz

Stefan Suter:               Guillotine oder Zuchthaus

Markus Kaiser:            Als die Scharfrichter Arbeitslos wurden

                                  (Bericht aus Saiten Nov.96)

Ludwig Hasler:             Staat als Rächer

                                  (Bericht aus Tagblatt 4.Feb.98)

Verwendete Bilder

Karl Bruno Leder:         Todes-Strafe

                                   (Seiten 97,137,185,225,235,245,253)

Ernst Züst:                    Die Geschichte der Gemeinde Wald

                                   (Seite 123)

Stefan Suter:                 Guillotine oder Zuchthaus

                                    (Seite 70 Bild 13)

Fritz Dohn:                     P.M./Das historische Ereignis Nr.15

                                    (Seite 50-51)

Ludwig Hasler:               Staat als Rächer (Tagblatt vom 4.Feb.1998)

Kontaktierte Personen und Ämter

Walter Züst:                  Informationen zum Buch "Der Weg zum Richtpaltz"

Amnesty International:   Informationen zur Geschichte der Todesstrafe

                                   (leider erfolgte keine Reaktion seitens Amnesty International)

John Poulos:                 Informationen und Diskussionen über die Todesstrafe

Zurück zur Startseite
Zurück zur Themenwahl und Verschiedene Arten der Todesstrafen
Zurück zur Geschichte der Todesstrafe in der Schweiz

Zurück zur Buchbesprechung: Walter Züst - Der Weg zum Richtplatz

Copyright © by Chris Zuest

28.04.05